Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für ehrenamtliche Tätigkeiten;
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Juni 2017

Finanzen1

Mit Schreiben vom 8. Juni 2017 informiert das Bundesministerium der Finanzen über eine Änderung der Ausführungen zur Umsatzsteuerbefreiung ehrenamtlicher Betätigung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Danach wird klargestellt, dass eine Ehrenamtlichkeit kraft gesetzlicher Regelung nicht anzunehmen ist, wenn es sich um eine Bestimmung in einer im Bereich der Selbstverwaltung erlassenen Satzung handelt. Eine Umsatzsteuerbefreiung ist damit jedoch nicht ausgeschlossen. Eine weitergehende Überprüfung an Hand der Kriterien des materiellen Begriffs der Ehrenamtlichkeit ist möglich.

LKT Rundschreiben Nr. 324/2017 [PDF-Dokument: 51 kB]

13.06.2017